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OVG Bremen, 26.10.2023 - 2 S 302/23 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Durchsuchung zur Nachtzeit; Durchsuchungsanordnung
- rechtsportal.de
Durchsuchung zur Nachtzeit; Durchsuchungsanordnung
Verfahrensgang
- VG Bremen, 25.10.2023 - 4 E 2538/23
- OVG Bremen, 26.10.2023 - 2 S 302/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Bremen, 30.09.2019 - 2 S 262/19
Auszug aus OVG Bremen, 26.10.2023 - 2 S 302/23
Die beantragte Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners zur Nachtzeit, die ihre Rechtsgrundlage in § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3 BremVwVG (OVG Bremen, Beschl. v. 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 9) findet, erweist ist als unverhältnismäßig.Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 19).
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung bei Dritten; Durchsuchungsbeschluss …
Auszug aus OVG Bremen, 26.10.2023 - 2 S 302/23
Die negativen Auswirkungen der Art und Weise der Durchführung der Durchsuchungsmaßnahme auf sie sind in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen (BVerfG, Beschl. v. 03.07 2006 - 2 BvR 299/06, juris Rn. 29;… OVG Bremen, Beschl. v. 18.02.2020 - 2 S 43/20, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 18.02.2020 - 2 S 43/20
Durchsuchung zur Nachtzeit; Ausländerrecht Durchsuchung
Auszug aus OVG Bremen, 26.10.2023 - 2 S 302/23
Die negativen Auswirkungen der Art und Weise der Durchführung der Durchsuchungsmaßnahme auf sie sind in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen (…BVerfG, Beschl. v. 03.07 2006 - 2 BvR 299/06, juris Rn. 29; OVG Bremen, Beschl. v. 18.02.2020 - 2 S 43/20, juris Rn. 8). - BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …
Auszug aus OVG Bremen, 26.10.2023 - 2 S 302/23
Stellt bereits die Durchsuchung der Wohnung bei Tage einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Wohnungsinhabers dar, sind bei einer nächtlichen Wohnungsdurchsuchung zusätzlich die Nachtruhe und die damit verbundene besondere Privatsphäre betroffen (BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 2 BvR 675/14, juris Rn. 61).